Spenden

Um unsere Unabhängigkeit zu wahren, haben wir festgelegt, dass öffentliche Subventionen und Zuschüsse nicht mehr als 15% unseres Gesamtbudgets ausmachen dürfen. Aus diesem Grund entwickeln wir unsere Tätigkeit hauptsächlich mit unseren eigenen Mitteln.

Wir können auch Einnahmen durch private Spenden generieren, die von jeder Person gemacht werden können, die unsere Arbeit unterstützen möchte.

Was machen wir mit ihrem Geld?

Ihre Spende ist steuerlich begünstigt:

Wenn Sie in Spanien wohnen, gilt das Gesetz 49/2002 vom 23. Dezember über die Steuerregelung für gemeinnützige Organisationen und steuerliche Anreize für Mäzenatentum. Nach diesem Gesetz ist die Canarina Stiftung ein Begünstigter des Mäzenatentums und jeder Betrag, der ihr gespendet wird, ist steuerlich absetzbar.

Ihr Beitrag, egal in welcher Höhe, ist wichtig für die Stiftung. Sie können einen Teil deiner Spende zurückerhalten, wenn Sie bei uns eine Bescheinigung für den Steuerabzug beantragen und sie in ihrer Steuererklärung angeben. Die im Gesetz festgelegten Abzüge sind:

Personen
Personen Abzugsquote
Einmalige Spenden bis zu 250 €80 %
Einmalige Spenden über 250 €40 %
Wiederholte Spenden* über 250 €45 %
* Wenn Sie in 3 aufeinanderfolgenden Jahren einen Betrag, der mindestens so hoch ist wie der des Vorjahres, an dieselbe Einrichtung spenden.
Juristische Personen
Juristische PersonenAbzugsquote
Spenden im Allgemeinen40 %
Wiederholte Spenden*50 %
*Wenn Sie in 3 aufeinanderfolgenden Jahren einen Betrag, der mindestens so hoch ist wie der des Vorjahres, an dieselbe Einrichtung spenden.

Jeder noch so kleine Betrag ist wichtig für die Natur-und Umweltstiftung Canarina. Sie können das Spendenformular HIER aufrufen.